Was tun, wenn das Ticket fehlt?
Was passiert, wenn der Fahrkartenautomat außer Betrieb ist und das Handy leer ist? Viele Pendler stellen sich die Frage, ob sie ohne Ticket einsteigen und es später nachkaufen dürfen. Die Antwort ist nicht eindeutig und hängt vom jeweiligen Verkehrsunternehmen ab. CHIP hat sich beim Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) erkundigt.
Der MVV betont, dass Fahrgäste grundsätzlich vor Reiseantritt ein gültiges Ticket besitzen oder dieses entwerten müssen. Ein defekter Automat berechtigt nicht automatisch zum kostenlosen Fahren. Bei einer Kontrolle ohne gültiges Ticket kann ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig werden.
Der MVV empfiehlt in solchen Fällen, die Nummer des defekten Automaten zu notieren, den Schaden zu melden und einen anderen Automaten zu nutzen. Fünf Ticketshops stehen dafür zur Verfügung. Eine Nachweispflicht für den fehlenden Online-Kauf besteht jedoch nicht, da in der Regel nicht alle Verkaufswege gleichzeitig ausfallen.
Auch bei der Deutschen Bahn gilt grundsätzlich der Grundsatz, dass Fahrkarten vor Fahrtantritt gekauft werden sollten. Alternativ können der DB-Navigator oder bahn.de genutzt werden. In vielen Fällen ist es sogar möglich, ein digitales Ticket bis zehn Minuten nach Abfahrt zu erwerben, sofern die Fahrzeit zwischen Einstiegsbahnhof und dem nächsten Halt länger als zehn Minuten beträgt.
Für den Regionalverkehr gibt es eine Ausnahme: Ist der Ticketkauf am Bahnhof nachweislich nicht möglich, dürfen Fahrgäste einsteigen und sich unverzüglich beim Zugpersonal melden. Dieses prüft die Störung und stellt ein reguläres Ticket aus. Im Fernverkehr (ICE, IC und EC) werden Fahrkarten von Zugbegleitern hingegen nicht mehr verkauft.
Reisende sollten daher im Zweifelsfall auf Nummer sicher gehen und den Defekt dokumentieren, alternative Kaufmöglichkeiten prüfen und das Zugpersonal informieren, falls ein Ticket fehlt. Andernfalls droht möglicherweise ein erhöhtes Beförderungsentgelt von mindestens 60 Euro.
Quelle und Entstehung
- Quelle
- CHIP (Deutschland)
- Originaltitel
- „Wenn der Automat streikt: Darf ich ohne Ticket Bus und Bahn fahren?“
- Erschienen
- 1. November 2026, 11:50 Uhr
Dieser Text ist eine KI-gestützte Fassung der Meldung von CHIP. Unsere Redaktion hat ihn vor der Veröffentlichung geprüft und um die Einordnung ergänzt. Fakten, Zahlen und Zitate stammen aus der genannten Quelle. Wie wir arbeiten und KI einsetzen, erklären unsere redaktionellen Richtlinien.