Berufung der Erin Patterson scheitert – lebenslange Haft ohne Bewährung
Der Fall der australischen Erin Patterson, verurteilt wegen dreifachen Mordes, hat eine neue Wendung erfahren. Ihre Berufung gegen die Verurteilung ist gescheitert, während die Staatsanwaltschaft mit ihrer Berufung erfolgreich war: Patterson wird nun wohl bis zu ihrem Lebensende im Gefängnis bleiben.
Im Juli 2023 hatte die 52-Jährige ihre ehemaligen Schwiegereltern, beide 70 Jahre alt, sowie ein befreundetes Ehepaar im Alter von 66 und 68 Jahren zu einem Mittagessen eingeladen. Serviert wurde Rinderfilet im Blätterteig, angereichert mit Pilzen.
Kurz darauf starben drei der Gäste an den Folgen einer Vergiftung mit hochgiftigen Knollenblätterpilzen (Amanita phalloides), auch bekannt als «Todeskappe». Ein anwesender Pastor überlebte, befindet sich aber weiterhin in schwerem Zustand.
Im Juli 2025 wurde Patterson wegen dreifachen Mordes und versuchten Mordes schuldig befunden. Das Strafmaß wurde auf lebenslange Haft mit einer Mindestverbüssungsdauer von 33 Jahren festgelegt. Sie hat stets ihre Unschuld beteuert und die Pilze als unbedarfte Zutat abgetan.
Die Berufung ihrer Anwälte stützte sich unter anderem auf die Unterbringung der Geschworenen im selben Hotel wie einen Polizeizeugen. Die Richter wiesen diesen Einwand jedoch zurück.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verschärfung des Strafmaßes beantragt, um eine mögliche Bewährung auszuschließen. Dieser Antrag wurde nun bewilligt. Richter Stephen McLeish beschrieb die Tat als «aussergewöhnlich kalt und berechnend» und betonte, dass eine vorzeitige Haftentlassung ausgeschlossen werden müsse.
Patterson verfolgte die Urteilsverkündung per Video aus der Hochsicherheitsabteilung eines Frauengefängnisses. Sie reagierte offenbar mit stiller Akzeptanz auf die Entscheidung. Ein Gang vor den Obersten Gerichtshof Australiens ist noch möglich, die Chancen auf Erfolg werden jedoch als gering eingeschätzt.
Quelle und Entstehung
- Quelle
- 20 Minuten (Schweiz)
- Originaltitel
- „Erin Patterson: Giftpilz-Mörderin scheitert mit Berufung vor Gericht“
- Erschienen
- 30. Oktober 2026, 04:49 Uhr
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